Institut für Finanzrecht, Steuerrecht und Steuerpolitik


Kurs Gender Studies im Steuerrecht Wintersemester 2010/2011
Bachelorstudium Wirtschaftsrecht

 

 

Titel
Gender Studies im Steuerrecht

LVA Nummer
150.003


Lehrveranstaltungsleiter
Univ.-Lektorin MR Dr. Elfriede FRITZ

Semester
5-8

Wochenstd.
0,75

LVA Art
Kurs


Einstiegsvoraussetzung
VO "Steuerrecht".

 

Prüfung
Schriftliche Lehrveranstaltungsprüfung.

 

Anmeldung
Anmeldung über KUSSS (<http://www.kusss.jku.at>).

 

Inhalt 
In den Verträgen über die Europäische Union  und die Arbeitsweise der Eueopäischen Union ist niedergelegt, dass die Union die Gleichstellung von Frauen und Männern fördert, bei all ihren Tätigkeiten darauf hinwirkt, Ungleichheiten zu beseitigen und darauf abzielt, Diskriminierungen auch auf Grund des Geschlechts zu bekämpfen (Vertrag von Lissabon in Kraft seit 1. 12. 2009). 

Die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern und die Beseitigung der Ungleichheiten war schon seit dem EG-Vertrag ab 1999 (Amsterdamer Vertrag)  Aufgabe der Gemeinschaft und sollte als Ziel bei all ihren Tätigkeiten angestrebt werden. Die darauf basierende Gender Mainstreaming Strategie hat das Verdienst, die Frage nach der geschlechtsspezifischen Wirkung politischen Handelns auch dort zu stellen, wo auf den ersten Blick kein Zusammenhang gegeben zu sein scheint. Das Bundesministerium für Finanzen beschäftigt sich mit der Frage, ob mit dem Prinzip der geschlechtsneutral formulierten Besteuerung von Löhnen und Einkommen die nach wie vor bestehenden Unterschiede bei den Einkommen von Männern und Frauen reduziert werden. Auch aufwands- und vermögensbezogene Steuern können gender-relevant sein. Steuern und Abgaben sind die wichtigsten öffentlichen Einnahmequellen. Gender Budgeting konzentriert sich auf die Verteilung von Ausgaben/Einnahmen auf Männer und Frauen und auf den Einfluss der Haushaltspolitik auf die Geschlechterrollen. Gem. Art. 13 Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) haben Bund, Länder und Gemeinden bei der Haushaltsführung die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern anzustreben. Ab 1. Jänner 2013 ist mit der Wirkungsorientierung auch die Berücksichtigung des Ziels der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern (Art. 51 Abs. 8 und Abs. 9 B-VG) als einer der vier Grundsätze der Haushaltsführung festgelegt.

 

Ziel
Ziel dieser Lehrveranstaltung ist, durch Vortrag und Gruppenarbeiten, unter Einbeziehung gesellschafts(politischer) Einstellungen und Auswirkungen, die Begriffe und die Umsetzung von Gender Mainstreaming und Gender Budgeting und der wichtigen Rolle, die Steuern dabei einnehmen, zu vermitteln. Herausgearbeitet wird, wie diese Instrumente in Österreich in den Steuer- und Haushaltsbereich  einfließen, was andere EU-Mitgliedstaaten tun, um  ihren Verpflichtungen nachzukommen und wie EU- und andere internationale Institutionen diese Prozesse fördern und unterstützen.

 

Literaturempfehlung
<https://www.bmf.gv.at/Finanzministerium/GenderMainstreaming/_start.htm> WIFO-Studie, Frauen Steuern Männer 2009
http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=421&langId=de
http://www.frauen.bka.gv.at/ Frauenbericht 2010; IMAG Gender Mainstreaming/Budgeting
<http://www.zeit.de/online/2007/24/frauen-steuer-forum>
<http://www.unifem.org/resources/item_detail.php?ProductID=44>
OECD-Länderinformationen Österreich
http://www.worldbank.org/gender

http://www.coe.int/t/dghl/standardsetting/equality/default_en.asp

 

Termine
Mi 19.01.2011 10:15 - 15:15 Uhr MT 126
Mi 19.01.2011 15:30 - 18:00 Uhr MT 124
Do 03.02.2011 17:15 - 18:00 Uhr HS 2 Klasusur
Fr 25.02.2011 13:45 - 14:30 Uhr J 403B Nachklausur 

 

Lehrveranstaltungsunterlagen