Inhalt
In
den Verträgen über die Europäische Union
und die Arbeitsweise der Eueopäischen Union ist niedergelegt,
dass die Union die Gleichstellung von Frauen und Männern fördert, bei
all ihren Tätigkeiten darauf hinwirkt, Ungleichheiten zu beseitigen
und darauf abzielt, Diskriminierungen auch auf Grund des Geschlechts zu
bekämpfen (Vertrag von Lissabon in Kraft seit 1. 12. 2009).
Die
Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern und die
Beseitigung der Ungleichheiten war schon seit dem EG-Vertrag ab 1999
(Amsterdamer Vertrag) Aufgabe
der Gemeinschaft und sollte als Ziel bei all ihren Tätigkeiten
angestrebt werden. Die darauf basierende Gender Mainstreaming Strategie
hat das Verdienst, die Frage nach der geschlechtsspezifischen Wirkung
politischen Handelns auch dort zu stellen, wo auf den ersten Blick kein
Zusammenhang gegeben zu sein scheint. Das Bundesministerium für
Finanzen beschäftigt sich mit der Frage, ob mit dem Prinzip der
geschlechtsneutral formulierten Besteuerung von Löhnen und Einkommen
die nach wie vor bestehenden Unterschiede bei den Einkommen von Männern
und Frauen reduziert werden. Auch aufwands- und vermögensbezogene
Steuern können gender-relevant sein. Steuern und Abgaben sind die
wichtigsten öffentlichen Einnahmequellen. Gender Budgeting
konzentriert sich auf die Verteilung von Ausgaben/Einnahmen auf Männer
und Frauen und auf den Einfluss der Haushaltspolitik auf die
Geschlechterrollen. Gem.
Art. 13 Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) haben Bund, Länder und
Gemeinden bei der Haushaltsführung die tatsächliche Gleichstellung
von Frauen und Männern anzustreben. Ab 1. Jänner 2013 ist mit der
Wirkungsorientierung auch die Berücksichtigung des Ziels der tatsächlichen
Gleichstellung von Frauen und Männern (Art. 51 Abs. 8 und Abs. 9 B-VG)
als einer der vier Grundsätze der Haushaltsführung festgelegt.
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