Institut für Finanzrecht, Steuerrecht und Steuerpolitik


Aufbauschwerpunkt Steuerrecht

Aufbauschwerpunkte an der JKU Linz

Im Strategieentwicklungskonzept der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Linz wurde Steuerrecht als Aufbauschwerpunkt definiert, der gemeinsam mit dem Institut für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre (Prof. Tumpel) entwickelt werden soll. Zu diesem Zweck wurde an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät das Forschungsinstitut für Steuerrecht und Steuermanagement eingerichtet.

Ausgehend von den bestehenden Schwerpunktfeldern im Bereich des Umsatzsteuerrechts, der Unternehmensbesteuerung, der Besteuerung von Non-Profit Organisationen und des europäischen Steuerrechts ist insbesondere ein Ausbau im Bereich der Steuerpolitik, Steuerplanung, Besteuerung von Kapitalmarktinstrumenten und des Verfahrensrechts beabsichtigt. Als weitere mögliche Arbeitsfelder werden insbesondere das Verbrauchsteuerrecht und das Zollrecht erkannt.

Sieht man vom Umsatzsteuerrecht ab, wo bereits heute eine intensivere Zusammenarbeit der beiden Abteilungen erfolgt, soll eine Intensivierung in den einzelnen Feldern insbesondere durch Bündelung von Interessen beider Abteilungen und gemeinsame Forschungsprogramme erreicht werden.

Aufbauschwerpunkte

Bestehende Schwerpunkte:

Europäisches Steuerrecht
Umsatzsteuerrecht
Besteuerung von NPO
Unternehmensbesteuerung

Ausbau neuer Arbeitsfelder:

Steuerpolitik
Steuerplanung
Besteuerung von Kapitalmarktinstrumenten
Verfahrensrecht

Weitere mögliche Arbeitsfelder:
Verbrauchsteuern
Zollrecht

 


 

 

 

Bestehende Schwerpunkte
 

Europäisches Steuerrecht. Das europäische Steuerrecht bildete sowohl bei der Abteilung für Finanz- und Steuerrecht als auch am Institut für Steuerlehre schon bisher einen Schwerpunkt im Rahmen der Forschungstätigkeit. Die Untersuchungen reichten von Fragen der Harmonisierung des Umsatzsteuerrechts der Europäischen Union bis hin zu den Auswirkungen der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für den Bereich der direkten Steuern. Im Bezug auf die Forschungsarbeiten auf dem Gebiet des europäischen Steuerrechts haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der beiden Abteilungen in der Vergangenheit gegenüber den anderen in Österreich universitärer und außeruniversitärer Ebene tätigen Institutionen einen Wettbewerbsvorteil erlangt. Die erste umfassende Untersuchung zum Bereich der Harmonisierung der direkten Besteuerung in der Europäischen Union wurde als Buch von Michael Tumpel bereits 1994 vorgelegt. Die Mehrwertsteuer im innergemeinschaftlichen Warenverkehr war eine Untersuchung, die 1997 in eine Publikation mündete, welche u.a. mit dem Albert Hensel-Preis der deutschen steuerjuristischen Gesellschaft 1998 ausgezeichnet wurde. Die Abteilung für Finanz- und Steuerrecht hat sich in der Vergangenheit insbesondere mit den Konsequenzen der Harmonisierung im Bereich der Mehrwertsteuer für die Praxis des Umsatzsteuerrechts befasst. Im Rahmen dieser Forschungstätigkeit entstand z.B. der Band Praxisfragen im Umsatzsteuer-Binnenmarkt (1997) und EuGH-Rechtsprechung und Umsatzsteuerpraxis (2001).
Dieser Bereich der Erforschung, in welcher sich die Johannes Kepler Universität Linz eine entsprechende Reputation und Vorsprung erworben hat, sollte in der Zukunft nicht nur beibehalten sondern auch ausgebaut werden. Angesichts der dynamischen Entwicklung der Gesetzgebung und Rechtsprechung der Europäischen Union auf dem Gebiet des Steuerrechts, wird es in der Zukunft oft notwendig sein, um weitere Untersuchungen durchführen zu können, die vorhandenen Quellen zu sichten, zu dokumentieren und aufzuarbeiten. Es ist geplant, im Rahmen des Aufbauschwerpunkts Steuerrecht für Linz ein Dokumentationszentrum zum europäischen Steuerrecht zu schaffen. 
Im Rahmen dieses Forschungsschwerpunktes wurden auch die Auswirkungen des primären Gemeinschaftsrechts, insbesondere der Grundfreiheiten, und des sekundären Gemeinschaftsrechts auf Fragen der juristischen und ökonomischen Doppelbesteuerung untersucht werden (DDr. Kofler). Im Mittelpunkt stehen dabei Fragen sowohl im Zusammenhang mit bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen (Abkommensberechtigung, Verteilungsnormen, Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, Einfluss des Europarechts auf abkommensrechtliche Diskriminierungsverbote, Fragen der Meistbegünstigung) als auch im Bereich der Doppelbesteuerung bei unterschiedlichen Steuerpflichtigen, insbesondere aufgrund von Gewinnberichtigungen. Die Arbeiten zum Projekt Doppelbesteuerung wurden im Sommer 2006 von Herrn DDr. Kofler vorläufig abgeschlossen und fanden Eingang in die an der Johannes Kepler Universität eingereichte und angenommene Habilitationsschrift „Doppelbesteuerungsabkommen und Europäisches Gemeinschaftsrecht.
In diesem Zusammenhang wird seit dem Wintersemester 2006/2007 die Forschungstätigkeit im Bereich des Europäischen Steuerrechts durch ein postgraduales Weiterbildungsangebot zum Europäischen Steuerrecht ergänzt. Im Rahmen eines Universitätslehrganges werden im Zuge einer einjährigen berufsbegleitenden Ausbildung vertiefte Kenntnisse des Europäischen Steuerrechts vermittelt. Die Faculty des Lehrgangs, die sich aus renommierten Vertretern des europäischen und internationalen Steuerrechts zusammensetzt, fungiert zugleich als Plattform für die Imitierung und Bearbeitung von Forschungsprojekten zum Europäischen Steuerrecht. (Nähere Informationen zum Lehrgang und zur Faculty finden Sie auf der Homepage <http://www.tax.jku.at>).

Umsatzsteuerrecht. Dieser Forschungsschwerpunkt ist auf das engste mit jenem des Europäischen Steuerrechts verbunden. Auch hier gilt es, Reputationen und Vorsprung gegenüber anderen Standorten zu erhalten und weiter auszubauen.  Neben der Fortführung des jährlichen Umsteuertages als das österreichische Symposion zu diesem Fachbereich ist die Herausgabe eines Umsatzsteuer-Handbuches in Planung. Im Rahmen dieses Projekts soll eine praxisbezogene aber dogmatische fundierte Aufarbeitung sämtlicher umsatzsteuerlich relevanten und denkbaren Sachverhalte erfolgen.

Besteuerung der Körperschaften öffentlichen Rechts und gemeinnützigen Rechtsträger. Im Rahmen dieses traditionellen Forschungsschwerpunktes werden Fragen der Besteuerung von Non-Profit Organisationen betreut. Analysiert wird die Besteuerung der Körperschaften öffentlichen Rechts wie auch jene der gemeinnützigen Institutionen. Der Bedarf an Forschungsleistungen ergibt sich in diesem Bereich insbesondere aus dem Umstand, dass Körperschaften öffentlichen Rechts und gemeinnützige Institutionen (Non-Profit Organisationen) angesichts knapper werdender öffentlicher Mittel verstärkt unternehmerisch tätig werden und gerade für diese Rechtsträger ein spezifisches Sondersteuerrecht besteht, das im Spannungsfeld zwischen einer Wettbewerbsneutralität zu privaten Wirtschaftsteilnehmern und der spezifischen Sonderstellung dieser Körperschaften steht. Seit dem Jahr 1999 wurden vier NPO-Steuertage veranstaltet, wobei Referate und Diskussionen in Sammelbänden publiziert worden sind ().
Besonders intensiv wird im Rahmen dieses Forschungsschwerpunktes auch die Besteuerung der Gemeinden bearbeitet. Seit dem Jahr 2000 wird von der Abteilung an der UniversitŠt Linz regelmä§ig der sogenannte Gemeindefinanztag in Kooperation mit dem oberösterreichischen Gemeindebund ausgerichtet. Die intensive Beschäftigung mit Fragen der Gemeindebesteuerung aber auch der bestehende Bedarf Seitens der (über 2000) Gemeinden in Österreich hat ferner zusammen mit dem österreichischen Gemeindebund und privaten Kooperationspartnern zur Schaffung der neuen Zeitschrift "Rechts- und Finanzierungsfragen der Gemeinden" (Verlag Manz), deren erstes Heft im MŠrz dieses Jahres erschienen ist (Erscheinungsweise 4 Mal jährlich) geführt. Schriftleitung und Redaktion wird von Professor Achatz aus wissenschaftlicher Sicht, von Peter Pilz aus praxisbezogener Sicht geleitet. Ziel der Zeitschrift ist es, unter Beachtung wissenschaftlicher Standards Forschungsergebnisse in praxisgerechte Information zu transformieren.

Unternehmensbesteuerung. Die traditionelle Steuerrechtswissenschaft hat sich bislang einer wissenschaftlichen systematischen Aufarbeitung der Einzelsteuergesetze gewidmet. Diese Tendenz spiegelt sich auch in den bestehenden Lehrbüchern und Grundrissen zum österreichischen Steuerrecht wider. Dem gegenüber gewinnt die Gesamtsicht für die Besteuerung des Unternehmens zunehmend an Bedeutung. Hierbei geht es einerseits darum, unternehmerische Prozesse und Sachverhalte nicht nur aus der Sicht einer einzelnen Steuer, sondern aus einer steuerlichen aber auch juristischen und wirtschaftlichen Gesamtsicht zu beurteilen. Zum anderen gewinnt angesichts eines bestehenden Unternehmensbesteuerungssystems (Einzelunternehmen und Personengesellschaften auf der einen und Kapitalgesellschaften auf der anderen Seite) der steuerliche Vergleich zwischen den Rechtsformen an immer größerer Bedeutung. Eine Dynamik zur Veränderung ergibt sich hierbei insbesondere, wenn man die aus dem Gemeinschaftsrecht sich ergebenden Anforderungen mit beachtete. Aus dem Grundsatz der Niederlassungsfreiheit und Kapitalverkehrsfreiheit ergeben sich zahlreiche Notwendigkeiten zur Fortentwicklung des österreichischen Unternehmenssteuerrechts, die nicht nur die Frage der steuerlichen Behandlung von Steuerausländern sondern letztlich Grundfragen des Ertragsteuerrechts, wie beispielsweise die Berücksichtigung von Verlusten oder die Frage der Konzernbesteuerung bis hin zum Umgründungsteuerrecht betreffen.
In diesem Forschungsschwerpunkt wurden steuerliche Untersuchungen bislang vor allem im Rahmen unternehmensrechtlicher interdisziplinärer Projekte vorangetrieben (so zB 1998 zum Eigenkapitalersatz, 2001 zu den Mitarbeiterbeteiligungen und 2002 zur Neuen Abfertigung). Derartige Projekte sind im Rahmen des unternehmensrechtlichen Exzellenzschwerpunkts der Rechtswissenschaftlichen Fakultät weiter voranzutreiben.

 

 

 

Neue Arbeitsfelder
 

Steuerpolitik. Im Rahmen dieses neu geschaffenen Schwerpunktes sollen Reformvorschläge für Bereiche des Steuerrechts entwickelt werden, die sich als nicht mehr zeitgemäß, unsystematisch oder unzweckmäßig erweisen. Schwerpunktmäßig werden vorerst die Umsatzsteuer und die so genannte Gruppenbesteuerung untersucht. Für die Umsatzsteuer wird analysiert, inwieweit die Betrugsanfälligkeit, die aus dem Vorsteuerabzugssystem resultiert, durch alternative Systeme zurückgedrängt werden kann. Im Rahmen des Projekts zur Gruppenbesteuerung wurde ein alternatives Konzept zur geltenden Organschaftsregelung entwickelt, das in die Arbeiten des Gesetzgebers zur Steuerreform 2005 eingeflossen ist. Prof. Achatz ist darüber hinaus in einer im BMF eingerichteten Steuerreformkommission als externer Berater tätig.

Steuerplanung. Die Steuerplanung widmet sich der optimalen Gestaltung der Aufbau- und Ablauforganisation von Unternehmen unter Berücksichtigung der steuerlichen Wirkungen unternehmerischer Entscheidungen. Hierbei stellen sich insbesondere Fragen hinsichtlich der optimalen Rechtsformwahl und internationalen Standortwahl. Die Vertreter der beteiligten Abteilungen haben sich schon in der Vergangenheit mit diesen Fragestellungen im nationalen, europäischen und internationalen Kontext befasst. Im Hinblick auf die rasche Veränderung der steuerlichen Rahmenbedingungen und die fortschreitende internationale Konzentration ist es aber notwendig, diesen Bereich auch weiterhin auf die Forschungsagenda zu setzen. Dies ist nicht nur vom wissenschaftlichen Standpunkt essentiell, sondern ermöglicht auch der Praxis Handlungsempfehlungen zu geben. Ergebnisse der wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit diesen Themenbereichen sind ua Tumpel, GmbH oder GmbH & Co KG – Ein Steueroptimierungsvergleich, in Bertl/Mandl/Mandl/Ruppe (Hrsg) GmbH oder GmbH & Co KG (2000) 85 – 113; Tumpel/Raffetseder-Amesberger, Umgründungen in und aus Personengesellschaften in Bertl/Mandl/Mandl/Ruppe (Hrsg) Personengesellschaften (2001) 55-72, Tumpel/G.Aigner, Umsatzsteuerliche und verkehrsteuerliche Aspekte von Sanierung und Insolvenz in Feldbauer-Durstmüller/Schlager (Hrsg) Krisenmanagement – Sanierung - Insolvenz (2002) 897-928; Tumpel/D.Aigner, Inländische Venture Capital Fonds im Internationalen Steuerrecht in Kofler/Polster-Grüll (Hrsg), Private Equity und Venture Capital Industrie (2002) 525-544, Tumpel, Internationale Steuerpolitik und private Vermögensanlage, in Mosser (Hrsg) Vermögensweitergabe und Unternehmensnachfolge (2002) 237-242; D. Aigner/Tumpel, Besteuerung der entgeltlichen und unentgeltlichen Übertragung von Familienunternehmen in Bertl/Mandl/Mandl/Ruppe (Hrsg) Gründung, Umgründung und Beendigung von Unternehmen (2003) in Druck; Achatz (Hrsg), Umsatzsteuer in der Insolvenz (1998); Achatz/Kofler, Ertragsteuern in Sanierung und Insolvenz von Körperschaften in Feldlauer-Durstmüller/Schlager (Hrsg), Krisenmanagement-Sanierung-Insolvenz (2002) 823 – 895; Achatz/Kofler, Ertragsteuerliche Rahmenbedingungen für die Risikofinanzierung in Österreich in Kofler/Polster-Grüll (Hrsg), Private Equity und Venture Capital (2003) 429 – 472.

Besteuerung von Kapitalmarktinstrumenten. In den letzten Jahrzehnten haben sich eine Vielzahl unterschiedlicher Kapitalanlagen insbesondere derivative Finanzmarktinstrumente entwickelt, welche einer rechtlichen und damit auch einer steuerrechtlichen Einordnung bedurften. Ebenso komplex wie diese Kapitalmarktinstrumente ist deren steuerliche Behandlung, was zu intransparenten und ungleichen Besteuerungswirkungen und damit zu Wettbewerbsverzerrungen führte. Diese gilt es aufzuzeigen und dem Gesetzgeber Empfehlungen für Änderungen für eine entscheidungsneutrale, transparente und einfache Besteuerung zu geben. Diese Arbeit wurde von Angehörigen der Abteilung bereits in der Vergangenheit versucht und soll einen Schwerpunkt in der Zukunft darstellen. Im Mittelpunkt stehen dabei neben den nationalen Rahmenbedingungen auch die Maßnahmen auf europäischer Ebene sowie der internationale Rechtsvergleich.

Abgabenverfahrensrecht. Seinen Ausgang hat dieser Schwerpunkt in der von Hon. Prof. Dr. Leitner ins Leben gerufenen und an der Universität Linz veranstalteten Finanzstrafrechtlichen Tagung genommen, die von ihm gemeinsam mit dem Institut für Strafrecht und dem Institut für Verwaltungsrecht und Verwaltungslehre durchgeführt wird und mittlerweile sich zu einem Zentrum des finanzstrafrechtlichen wissenschaftlichen Diskurses in Österreich entwickelt hat. Im Rahmen des von der Abteilung betreuten Schwerpunkts Abgabenverfahrensrecht sind insbesondere jene Schnittstellen, die dem Finanzstrafrecht vorgelagert auf die verfahrensmäßigen Ermittlung des Steueranspruchs gerichtet sind. Untersucht wurde ua der Offenlegungsgrundsatz, wesentliche Aspekte des Beweisverfahrens aber auch die Frage der Bindungswirkung des abgabenbehördlichen Verfahrens für das Strafverfahren. Darüber hinaus stellt sich zunehmend auch die Frage nach der Optimierung von Verfahrensinstrumenten, um Steuerbetrug an der Wurzel einzudämmen. Geht man davon aus, dass das materielle Steuerrecht heute dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung und der Steuergerechtigkeit verpflichtet ist, gilt es, auch das Verfahren derart auszugestalten, dass die Möglichkeiten für den Steuerbetrug zurückgedrängt werden. Dieses Ziel wird dann nicht erreicht, wenn das Verfahrensrecht tendenziell die Ermittlung tatsächlich bestehender Steueransprüche nicht gewährleistet. In diesem Zusammenhang wurde jüngst die Leistungsfähigkeit des bestehenden Umsatzsteuer-Verfahrensrechts analysiert, um in weiterer Folge Anforderungen an ein ideales Verfahrensrecht zu formulieren.

 

 

 

Weiter Arbeitsfelder
 

Verbrauchsteuerrecht. Verbrauchsteuern erfassen unmittelbar oder mittelbar den Verbrauch bestimmter Güter im Steuergebiet der Europäischen Union. Der wirtschaftlicher Belastungsgrund für die Erhebung von Verbrauchsteuern ist im Wesentlichen in der Verwendung von Einkommen für den Erwerb bestimmter Verbrauchsgüter, die eine besondere Leistungsfähigkeit indizieren oder deren Verbrauch aus lenkungspolitischen Zielsetzungen eingedämmt werden soll, zu sehen. Da Verbrauchsteuern auf spezielle Arten der Einkommensverwendung erhoben werden, ergänzen sie die Umsatzsteuer, wodurch bei Produkten, die typischerweise von Endverbrauchern erworben werden, ein Ergebnis erreicht wird, das einem höheren Umsatzsteuersatz entspricht. Dieser Effekt wird zusätzlich dadurch verstärkt, dass nach Art 11 Abs 2 lit a der 6. MWSt-RL die speziellen Verbrauchsteuern in die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer einfließen. Verbrauchsteuern sind somit als indirekte, einkommensunabhängige Steuern produktbezogen und unmittelbar preiswirksam. Solche produktbezogenen Abgaben führen zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Marktfreiheiten und sind insofern geeignet, den Wettbewerb innerhalb des gemeinsamen Marktes zu verzerren. Im EG Vertrag ist in Art 93 EG ein Harmonisierungsauftrag im Bereich der der Verbrauchsabgaben normiert, dem durch das gemeinschaftliche Verbrauchsteuerrecht nachgekommen wurde. Kernstück bildet die so genannte Systemrichtlinie ergänzt durch die Strukturrichtlinien und die Steuersatzrichtlinien, wodurch ein allgemeines System für den Besitz, die Beförderung und die Kontrolle verbrauchsteuerpflichtiger Waren geschaffen wurde. Bislang fehlen umfassende wissenschaftliche Auseinandersetzungen mit diesem Forschungsgebiet, das sich am Schnittpunkt mehrerer bereits bestehender und geplanter Forschungsbereiche der Abteilungen für Finanz- und Steuerrecht und für betriebswirtschaftliche Steuerlehre befindet (Umsatzsteuerrecht, Zollrecht, Europarecht, Steuerpolitik). Die Bearbeitung dieses Themenbereiches im Rahmen des Aufbauschwerpunktes erscheint essentiell, insofern als die bestehenden Schwerpunkte ergänzt und vertieft werden und um eine weitere Profilierung des Linzer Standortes herbeizuführen, die die Universität Linz von den anderen Universitätsstandorten deutlich abheben würde.

Zollrecht. Das Zollrecht ist systematisch gesehen Teil des Abgabenrechts, weist aber andererseits zahlreiche Besonderheiten auf (ausschließlich auslandsorientierte Sachverhalte, Dominanz von handlungspolitischen Lenkungseffekten, Vielzahl von internationalen Ebenen). Dies hat auch traditionell bislang dazu geführt, dass sich weder die steuerrechtliche Forschung noch die Lehre des Zollrechts angenommen hat. Das Zollrecht bietet damit ein strategisches Feld, das bei entsprechender Besetzung durchaus zu einer weiteren Profilbildung des Aufbauschwerpunkts Steuerrecht beitragen könnte. Einzuräumen ist allerdings, dass aus den bestehenden personellen Ressourcen dieser Bereich des Steuerrechts nicht betreut werden kann. Das Zollrecht erfordert vielmehr mehr als jede andere Materie des Steuerrechts an erheblicher praktischer Erfahrung aus der Zollverwaltung. Auch in Deutschland wurde der diesbezügliche Schwerpunkt an der Universität Münster durch ausgewiesene Praktiker entwickelt, die heute diesen Teil des Abgabenrechts in Forschung und Lehre betreuen. Aus heutiger Sicht bestehen in Linz verschiedenste Berührungspunkte zum Zollrecht vor allem im Forschungsschwerpunkt der Umsatzsteuer, weshalb auch ein intensiver fachlicher Austausch mit Professor Wolffgang (Universität Münster) besteht. Professor Wolffgang hat in den beiden letzten Jahren im Rahmen von Gastvorlesungen das Zollrecht an der Universität Linz abgedeckt. Sollten in Österreich personelle Kapazitäten für eine wissenschaftliche Betreuung des Zollrechts aufgefunden werden, sollte jedenfalls auch dieser Teil des Abgabenrechts im Rahmen eines Aufbauschwerpunktes entwickelt werden, zum einen um den bestehenden Schwerpunkt der Umsatzsteuer weiter zu ergänzen und zu vertiefen, zum anderen aber auch um eine weitere Profilierung des Linzer Standortes herbeizuführen, die die Universität Linz von den anderen Universitätsstandorten deutlich abheben würde.


Forschungsprojekte der Abteilungsmitarbeiter

Univ.-Prof. Dr. Markus Achatz ()

Univ.-Prof. Dr. Peter Quantschnigg ()

Univ.-Ass. DDr. Georg Kofler, LL.M. (New York) ()

Univ.-Ass. Mag. Peter Pichler ()

Univ.-Ass. Dr. Barbara Postl ()

Werner Haslehner ()