Forschungsprojekte der Abteilung
Forschungsschwerpunkte der Abteilung für Steuerrecht |
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Umsatzsteuer. Ein zentraler Forschungsschwerpunkt besteht im Bereich der Umsatzsteuer, der österreichweit Anerkennung genießt. Die Umsatzsteuer ist die in Europa am weitestgehenden harmonisierte Steuer und hat sich in den letzten Jahrzehnten von einer einfachen Buchhaltungssteuer zu einer extrem
gestaltungsorientierten
komplexen Abgabe entwickelt.
Demgemäß ist die Bearbeitung des
Umsatzsteuerrechts und hier im
Besonderen der Aspekte des
europäischen Umsatzsteuerrechts
(Binnenmarkthandel,
Rechtsprechung des EuGH)
unabdingbar und von hohem
wissenschaftlichem Wert. Zu den
Fragen des Umsatzsteuerrechts
wird seit 1995 eine
Umsatzsteuertagung (seit 2000 gemeinsam mit Prof. Tumpel) zu jeweils
aktuellen Fragen des Umsatzsteuerrechts abgehalten, die auch regelmäßig in Sammelbänden ( ) publiziert wurden.
Neben der Fortführung dieser
Veranstaltung als das
österreichische Symposion zu
diesem Fachbereich ist die
Herausgabe eines
Umsatzsteuer-Handbuches in
Planung. Im Rahmen dieses
Projekts soll eine
praxisbezogene aber dogmatische
fundierte Aufarbeitung
sämtlicher umsatzsteuerlich
relevanten und denkbaren
Sachverhalte erfolgen. |
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Körperschaftsteuer.
Als
neues Projekt widmet sich die
Abteilung in Zusammenarbeit
mit Frau Prof. Kirchmayr
(Universität Salzburg) der
Kommentierung des
Körperschaftsteuerrechts. Die
Zielsetzung besteht darin,
einen Kommentar zum
Körperschaftsteuerrecht zu
verfassen, der zum einen die
bestehende Praxis der Körperschaftsbesteuerung
abbildet und zum anderen eine
kritische Auseinandersetzung
mit Rechtsprechung und
Verwaltungspraxis aus
systematisch telelogischer
Sicht bietet. Hierbei gilt es
vor allem auch die
gemeinschaftsrechtlichen
Grundlagen für die Körperschaftsbesteuerung
zu berücksichtigen.
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Besteuerung der Körperschaften öffentlichen Rechts und gemeinnützigen Rechtsträger.
Im Rahmen dieses traditionellen Forschungsschwerpunktes werden Fragen der Besteuerung von Non-Profit Organisationen betreut. Analysiert wird die Besteuerung der Körperschaften öffentlichen Rechts wie auch jene der gemeinnützigen Institutionen. Der Bedarf an Forschungsleistungen ergibt sich in diesem Bereich insbesondere aus dem Umstand, dass Körperschaften öffentlichen Rechts und gemeinnützige Institutionen (Non-Profit Organisationen) angesichts knapper werdender öffentlicher Mittel verstärkt unternehmerisch tätig werden und gerade für diese Rechtsträger ein spezifisches Sondersteuerrecht besteht, das im Spannungsfeld zwischen einer Wettbewerbsneutralität zu privaten Wirtschaftsteilnehmern und der spezifischen Sonderstellung dieser Körperschaften steht. Seit dem Jahr 1999 wurden vier NPO-Steuertage veranstaltet, wobei Referate und Diskussionen in Sammelbänden publiziert worden sind ( ).
Weiters werden anlässlich
eines EU-weiten
rechtsvergleichenden
interdisziplinären
Forschungsprogramms der
Bucerius Law School Hamburg
Arbeiten zur steuerlichen
Behandlung von freigebigen
Zuwendungen an nicht
staatliche gemeinnützige
Institututionen durchgeführt.
Besonders intensiv wird im Rahmen dieses Forschungsschwerpunktes auch die Besteuerung der Gemeinden bearbeitet. Seit dem Jahr 2000 wird von der Abteilung an der UniversitŠt Linz regelmä§ig der sogenannte Gemeindefinanztag in Kooperation mit dem oberösterreichischen Gemeindebund ausgerichtet. Die intensive Beschäftigung mit Fragen der Gemeindebesteuerung aber auch der bestehende Bedarf Seitens der (über 2000) Gemeinden in Österreich hat ferner zusammen mit dem österreichischen Gemeindebund und privaten Kooperationspartnern zur Schaffung der neuen Zeitschrift "Rechts- und Finanzierungsfragen der Gemeinden" (Verlag
Manz), (Erscheinungsweise 4 Mal jährlich) geführt. Schriftleitung und Redaktion wird von Professor Achatz aus wissenschaftlicher Sicht, von Peter Pilz aus praxisbezogener Sicht geleitet. Ziel der Zeitschrift ist es, unter Beachtung wissenschaftlicher Standards Forschungsergebnisse in praxisgerechte Information zu transformieren.
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Steuerpolitik.
Im Rahmen dieses neu
geschaffenen Schwerpunktes
sollen Reformvorschläge für
Bereiche des Steuerrechts
entwickelt werden, die sich als
nicht mehr zeitgemäß,
unsystematisch oder unzweckmäßig
erweisen. Schwerpunktmäßig wurden vorerst die Umsatzsteuer
und die so genannte
Gruppenbesteuerung untersucht.
Für die Umsatzsteuer wurde analysiert, inwieweit die
Betrugsanfälligkeit, die aus dem
Vorsteuerabzugssystem
resultiert, durch alternative
Systeme zurückgedrängt werden
kann. Im Rahmen des Projekts zur
Gruppenbesteuerung wurde ein
alternatives Konzept zur
geltenden Organschaftsregelung
entwickelt, das in die Arbeiten
des Gesetzgebers zur
Steuerreform 2005 eingeflossen
ist. Nach Abschluss des ersten
Projekts zur
Gruppenbesteuerung, das der in weiterer
Folge in ein gesondertes
Forschungsprojekt mündete,
wird seit Sommer dieses Jahres
an einen
"Standortvergleichsrechner"
gearbeitet. Für konkrete
Unternehmensdaten und
-ergebnisse soll die
Abgabenbelastung (Ertagsteuern,
Lohnabgaben einschließlich
Sozialversicherung) für die
Länder Österreich,
Deutschland, Tschechien,
Slowakei, Ungarn und Slowenien
verglichen werden. Nach
Abschluss der Erhebung der
relevanten Rechtsgrundlagen
erfolgt zur Zeit die
Übersetzung der
Rechtsgrundlagen in ein
Rechenmodell. Ziel des
Projekts ist die Evaluierung
der relevanten steuerlichen
Standortfaktoren zum Zwecke
der Rechtsvergleichung. Prof. Achatz ist darüber
hinaus in einer im BMF
eingerichteten
Steuerreformkommission als
externer Berater tätig. |

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Unternehmensbesteuerung. Die traditionelle Steuerrechtswissenschaft hat sich bislang einer wissenschaftlichen systematischen Aufarbeitung der Einzelsteuergesetze gewidmet. Diese Tendenz spiegelt sich auch in den bestehenden Lehrbüchern und Grundrissen zum österreichischen Steuerrecht wider. Dem gegenüber gewinnt die Gesamtsicht
für die Besteuerung des Unternehmens zunehmend an Bedeutung. Hierbei geht es einerseits darum, unternehmerische Prozesse und Sachverhalte nicht nur aus der Sicht einer einzelnen Steuer, sondern aus einer steuerlichen aber auch juristischen und wirtschaftlichen Gesamtsicht zu beurteilen. Zum anderen gewinnt angesichts eines bestehenden Unternehmensbesteuerungssystems (Einzelunternehmen und Personengesellschaften auf der einen und Kapitalgesellschaften auf der anderen Seite) der steuerliche Vergleich zwischen den Rechtsformen an immer größerer Bedeutung. Eine Dynamik zur Veränderung ergibt sich hierbei insbesondere, wenn man die aus dem Gemeinschaftsrecht sich ergebenden Anforderungen mit beachtete. Aus dem Grundsatz der Niederlassungsfreiheit und Kapitalverkehrsfreiheit ergeben sich zahlreiche Notwendigkeiten zur Fortentwicklung des österreichischen Unternehmenssteuerrechts, die nicht nur die Frage der steuerlichen Behandlung von Steuerausländern sondern letztlich Grundfragen des Ertragsteuerrechts, wie beispielsweise die Berücksichtigung von Verlusten oder die Frage der Konzernbesteuerung bis hin zum Umgründungsteuerrecht betreffen. In diesem Forschungsschwerpunkt wurden steuerliche Untersuchungen bislang vor allem im Rahmen unternehmensrechtlicher interdisziplinärer Projekte vorangetrieben (so zB 1998 zum Eigenkapitalersatz, 2001 zu den Mitarbeiterbeteiligungen und 2002 zur Neuen Abfertigung). Derartige Projekte sind im Rahmen des unternehmensrechtlichen Exzellenzschwerpunkts der Rechtswissenschaftlichen Fakultät weiter voranzutreiben.
Im Jahr 2005 wurden die
Arbeiten zur
Gruppenbesteuerung mit der
Herausgabe eines Kommentars im
LindeVerlag abgeschlossen
(Mitherausgeber P.
Quantschnigg/E. Haidenthaler/
V. Trenkwalder/ M. Tumpel).
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Rechtsprechung der Höchstgerichte im Steuerrecht. Die Abteilung beschäftigt sich intensiv mit der aktuellen Rechtsprechung der Höchstgerichte und deren Auswirkungen auf Wissenschaft und Praxis. Im Rahmen dieses Forschungsschwerpunktes
werden laufend ausführliche Besprechungen von Erkenntnissen des VwGH und des VfGH in österreichischen Fachzeitschriften veröffentlicht. |

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Rechtsprechung des EuGH zu den direkten Steuern.
Die Rechtsprechung des EuGH auf dem Gebiet der direkten Steuern hat in den letzten Jahren große Bedeutung erlangt. Daraus ergeben sich einerseits eine Reihe von Umsetzungserfordernissen für das nationale Recht als auch andererseits Möglichkeiten, internationale Steuerplanung auf Basis der durch die Rechtsprechung operationalisierten Diskriminierungs- und Beschränkungsverbote der Grundfreiheiten zu betreiben. Das Forschungsprojekt zielt darauf ab, die einzelnen Entscheidungen des EuGH
im Gesamtkontext der Rechtsprechung zu den Grundfreiheiten, des nationalen Steuerrechts und des internationalen Steuerrechts zu untersuchen und daraus konkreten Handlungsalternativen, sowohl im Hinblick auf die Steuerpolitik als auch die Steuerplanung, abzuleiten.
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Abgabenverfahrensrecht. Seinen Ausgang hat dieser Schwerpunkt in der von Hon. Prof. Dr. Leitner ins Leben gerufenen und an der Universität Linz veranstalteten Finanzstrafrechtlichen Tagung genommen, die von ihm gemeinsam mit dem Institut für Strafrecht und dem Institut für Verwaltungsrecht und Verwaltungslehre durchgeführt wird und mittlerweile sich zu einem Zentrum des finanzstrafrechtlichen wissenschaftlichen Diskurses in Österreich entwickelt hat. Im Rahmen des von der Abteilung betreuten Schwerpunkts Abgabenverfahrensrecht sind insbesondere jene Schnittstellen, die dem Finanzstrafrecht vorgelagert auf die verfahrensmäßigen Ermittlung des Steueranspruchs gerichtet sind. Untersucht wurde ua der Offenlegungsgrundsatz, wesentliche Aspekte des Beweisverfahrens aber auch die Frage der Bindungswirkung des abgabenbehördlichen Verfahrens für das Strafverfahren. Darüber hinaus stellt sich zunehmend auch die Frage nach der Optimierung von Verfahrensinstrumenten, um Steuerbetrug an der Wurzel einzudämmen. Geht man davon aus, dass das materielle Steuerrecht heute dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung und der Steuergerechtigkeit verpflichtet ist, gilt es, auch das Verfahren derart auszugestalten, dass die Möglichkeiten fŸr den Steuerbetrug zurückgedrängt werden. Dieses Ziel wird dann nicht erreicht, wenn das Verfahrensrecht tendenziell die Ermittlung tatsächlich bestehender Steueransprüche nicht gewährleistet. In diesem Zusammenhang wurde jüngst die Leistungsfähigkeit des bestehenden Umsatzsteuer-Verfahrensrechts analysiert, um in weiterer Folge Anforderungen an ein ideales Verfahrensrecht zu formulieren.
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Aufbauschwerpunkt Steuerrecht an der JKU

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Tätigkeitsbericht 2002/03 -
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Tätigkeitsbericht 2001/02 -
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Tätigkeitsbericht 2000/01 -
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Forschungsprojekte
der Abteilungsmitarbeiter |

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Univ.-Prof. Dr. Markus Achatz ( ) |

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Univ.-Ass. DDr. Georg Kofler, LL.M. (New York) ( ) |

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Univ.-Ass. Mag. Peter Pichler ( ) |

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Univ.-Ass. Dr. Barbara Postl ( ) |

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Wiss.
Mit. MMag. Werner Haslehner ( ) |
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