Institut für Finanzrecht, Steuerrecht und Steuerpolitik



Forschungsprojekte der Abteilung


Forschungsschwerpunkte der Abteilung für Steuerrecht

Umsatzsteuer. Ein zentraler Forschungsschwerpunkt besteht im Bereich der Umsatzsteuer, der österreichweit Anerkennung genießt. Die Umsatzsteuer ist die in Europa am weitestgehenden harmonisierte Steuer und hat sich in den letzten Jahrzehnten von einer einfachen Buchhaltungssteuer zu einer extrem gestaltungsorientierten komplexen Abgabe entwickelt. Demgemäß ist die Bearbeitung des Umsatzsteuerrechts und hier im Besonderen der Aspekte des europäischen Umsatzsteuerrechts (Binnenmarkthandel, Rechtsprechung des EuGH) unabdingbar und von hohem wissenschaftlichem Wert. Zu den Fragen des Umsatzsteuerrechts wird seit 1995 eine Umsatzsteuertagung (seit 2000 gemeinsam mit Prof. Tumpel) zu jeweils aktuellen Fragen des Umsatzsteuerrechts abgehalten, die auch regelmäßig in Sammelbänden () publiziert wurden.
Neben der Fortführung dieser Veranstaltung als das österreichische Symposion zu diesem Fachbereich ist die Herausgabe eines Umsatzsteuer-Handbuches in Planung. Im Rahmen dieses Projekts soll eine praxisbezogene aber dogmatische fundierte Aufarbeitung sämtlicher umsatzsteuerlich relevanten und denkbaren Sachverhalte erfolgen.
Körperschaftsteuer. Als neues Projekt widmet sich die Abteilung in Zusammenarbeit mit Frau Prof. Kirchmayr (Universität Salzburg) der Kommentierung des Körperschaftsteuerrechts. Die Zielsetzung besteht darin, einen Kommentar zum Körperschaftsteuerrecht zu verfassen, der zum einen die bestehende Praxis der Körperschaftsbesteuerung abbildet und zum anderen eine kritische Auseinandersetzung mit Rechtsprechung und Verwaltungspraxis aus systematisch telelogischer Sicht bietet. Hierbei gilt es vor allem auch die gemeinschaftsrechtlichen Grundlagen für die Körperschaftsbesteuerung zu berücksichtigen.
Besteuerung der Körperschaften öffentlichen Rechts und gemeinnützigen Rechtsträger. Im Rahmen dieses traditionellen Forschungsschwerpunktes werden Fragen der Besteuerung von Non-Profit Organisationen betreut. Analysiert wird die Besteuerung der Körperschaften öffentlichen Rechts wie auch jene der gemeinnützigen Institutionen. Der Bedarf an Forschungsleistungen ergibt sich in diesem Bereich insbesondere aus dem Umstand, dass Körperschaften öffentlichen Rechts und gemeinnützige Institutionen (Non-Profit Organisationen) angesichts knapper werdender öffentlicher Mittel verstärkt unternehmerisch tätig werden und gerade für diese Rechtsträger ein spezifisches Sondersteuerrecht besteht, das im Spannungsfeld zwischen einer Wettbewerbsneutralität zu privaten Wirtschaftsteilnehmern und der spezifischen Sonderstellung dieser Körperschaften steht. Seit dem Jahr 1999 wurden vier NPO-Steuertage veranstaltet, wobei Referate und Diskussionen in Sammelbänden publiziert worden sind ().
Weiters werden anlässlich eines EU-weiten rechtsvergleichenden interdisziplinären Forschungsprogramms der Bucerius Law School Hamburg Arbeiten zur steuerlichen Behandlung von freigebigen Zuwendungen an nicht staatliche gemeinnützige Institututionen durchgeführt.
Besonders intensiv wird im Rahmen dieses Forschungsschwerpunktes auch die Besteuerung der Gemeinden bearbeitet. Seit dem Jahr 2000 wird von der Abteilung an der UniversitŠt Linz regelmä§ig der sogenannte Gemeindefinanztag in Kooperation mit dem oberösterreichischen Gemeindebund ausgerichtet. Die intensive Beschäftigung mit Fragen der Gemeindebesteuerung aber auch der bestehende Bedarf Seitens der (über 2000) Gemeinden in Österreich hat ferner zusammen mit dem österreichischen Gemeindebund und privaten Kooperationspartnern zur Schaffung der neuen Zeitschrift "Rechts- und Finanzierungsfragen der Gemeinden" (Verlag Manz), (Erscheinungsweise 4 Mal jährlich) geführt. Schriftleitung und Redaktion wird von Professor Achatz aus wissenschaftlicher Sicht, von Peter Pilz aus praxisbezogener Sicht geleitet. Ziel der Zeitschrift ist es, unter Beachtung wissenschaftlicher Standards Forschungsergebnisse in praxisgerechte Information zu transformieren.

Steuerpolitik. Im Rahmen dieses neu geschaffenen Schwerpunktes sollen Reformvorschläge für Bereiche des Steuerrechts entwickelt werden, die sich als nicht mehr zeitgemäß, unsystematisch oder unzweckmäßig erweisen. Schwerpunktmäßig wurden vorerst die Umsatzsteuer und die so genannte Gruppenbesteuerung untersucht. Für die Umsatzsteuer wurde analysiert, inwieweit die Betrugsanfälligkeit, die aus dem Vorsteuerabzugssystem resultiert, durch alternative Systeme zurückgedrängt werden kann. Im Rahmen des Projekts zur Gruppenbesteuerung wurde ein alternatives Konzept zur geltenden Organschaftsregelung entwickelt, das in die Arbeiten des Gesetzgebers zur Steuerreform 2005 eingeflossen ist. Nach Abschluss des ersten Projekts zur Gruppenbesteuerung, das der in weiterer Folge in ein gesondertes Forschungsprojekt mündete, wird seit Sommer dieses Jahres an einen "Standortvergleichsrechner" gearbeitet. Für konkrete Unternehmensdaten und -ergebnisse soll die Abgabenbelastung (Ertagsteuern, Lohnabgaben einschließlich Sozialversicherung) für die Länder Österreich, Deutschland, Tschechien, Slowakei, Ungarn und Slowenien verglichen werden. Nach Abschluss der Erhebung der relevanten Rechtsgrundlagen erfolgt zur Zeit die Übersetzung der Rechtsgrundlagen in ein Rechenmodell. Ziel des Projekts ist die Evaluierung der relevanten steuerlichen Standortfaktoren zum Zwecke der Rechtsvergleichung. Prof. Achatz ist darüber hinaus in einer im BMF eingerichteten Steuerreformkommission als externer Berater tätig.

Unternehmensbesteuerung. Die traditionelle Steuerrechtswissenschaft hat sich bislang einer wissenschaftlichen systematischen Aufarbeitung der Einzelsteuergesetze gewidmet. Diese Tendenz spiegelt sich auch in den bestehenden Lehrbüchern und Grundrissen zum österreichischen Steuerrecht wider. Dem gegenüber gewinnt die Gesamtsicht für die Besteuerung des Unternehmens zunehmend an Bedeutung. Hierbei geht es einerseits darum, unternehmerische Prozesse und Sachverhalte nicht nur aus der Sicht einer einzelnen Steuer, sondern aus einer steuerlichen aber auch juristischen und wirtschaftlichen Gesamtsicht zu beurteilen. Zum anderen gewinnt angesichts eines bestehenden Unternehmensbesteuerungssystems (Einzelunternehmen und Personengesellschaften auf der einen und Kapitalgesellschaften auf der anderen Seite) der steuerliche Vergleich zwischen den Rechtsformen an immer größerer Bedeutung. Eine Dynamik zur Veränderung ergibt sich hierbei insbesondere, wenn man die aus dem Gemeinschaftsrecht sich ergebenden Anforderungen mit beachtete. Aus dem Grundsatz der Niederlassungsfreiheit und Kapitalverkehrsfreiheit ergeben sich zahlreiche Notwendigkeiten zur Fortentwicklung des österreichischen Unternehmenssteuerrechts, die nicht nur die Frage der steuerlichen Behandlung von Steuerausländern sondern letztlich Grundfragen des Ertragsteuerrechts, wie beispielsweise die Berücksichtigung von Verlusten oder die Frage der Konzernbesteuerung bis hin zum Umgründungsteuerrecht betreffen.
In diesem Forschungsschwerpunkt wurden steuerliche Untersuchungen bislang vor allem im Rahmen unternehmensrechtlicher interdisziplinärer Projekte vorangetrieben (so zB 1998 zum Eigenkapitalersatz, 2001 zu den Mitarbeiterbeteiligungen und 2002 zur Neuen Abfertigung). Derartige Projekte sind im Rahmen des unternehmensrechtlichen Exzellenzschwerpunkts der Rechtswissenschaftlichen Fakultät weiter voranzutreiben. Im Jahr 2005 wurden die Arbeiten zur Gruppenbesteuerung mit der Herausgabe eines Kommentars im LindeVerlag abgeschlossen (Mitherausgeber P. Quantschnigg/E. Haidenthaler/ V. Trenkwalder/ M. Tumpel). 

Rechtsprechung der Höchstgerichte im Steuerrecht. Die Abteilung beschäftigt sich intensiv mit der aktuellen Rechtsprechung der Höchstgerichte und deren Auswirkungen auf Wissenschaft und Praxis. Im Rahmen dieses Forschungsschwerpunktes werden laufend ausführliche Besprechungen von Erkenntnissen des VwGH und des VfGH in österreichischen Fachzeitschriften veröffentlicht.

Rechtsprechung des EuGH zu den direkten Steuern. Die Rechtsprechung des EuGH auf dem Gebiet der direkten Steuern hat in den letzten Jahren große Bedeutung erlangt. Daraus ergeben sich einerseits eine Reihe von Umsetzungserfordernissen für das nationale Recht als auch andererseits Möglichkeiten, internationale Steuerplanung auf Basis der durch die Rechtsprechung operationalisierten Diskriminierungs- und Beschränkungsverbote der Grundfreiheiten zu betreiben. Das Forschungsprojekt zielt darauf ab, die einzelnen Entscheidungen des EuGH im Gesamtkontext der Rechtsprechung zu den Grundfreiheiten, des nationalen Steuerrechts und des internationalen Steuerrechts zu untersuchen und daraus konkreten Handlungsalternativen, sowohl im Hinblick auf die Steuerpolitik als auch die Steuerplanung, abzuleiten.

Abgabenverfahrensrecht. Seinen Ausgang hat dieser Schwerpunkt in der von Hon. Prof. Dr. Leitner ins Leben gerufenen und an der Universität Linz veranstalteten Finanzstrafrechtlichen Tagung genommen, die von ihm gemeinsam mit dem Institut für Strafrecht und dem Institut für Verwaltungsrecht und Verwaltungslehre durchgeführt wird und mittlerweile sich zu einem Zentrum des finanzstrafrechtlichen wissenschaftlichen Diskurses in Österreich entwickelt hat. Im Rahmen des von der Abteilung betreuten Schwerpunkts Abgabenverfahrensrecht sind insbesondere jene Schnittstellen, die dem Finanzstrafrecht vorgelagert auf die verfahrensmäßigen Ermittlung des Steueranspruchs gerichtet sind. Untersucht wurde ua der Offenlegungsgrundsatz, wesentliche Aspekte des Beweisverfahrens aber auch die Frage der Bindungswirkung des abgabenbehördlichen Verfahrens für das Strafverfahren. Darüber hinaus stellt sich zunehmend auch die Frage nach der Optimierung von Verfahrensinstrumenten, um Steuerbetrug an der Wurzel einzudämmen. Geht man davon aus, dass das materielle Steuerrecht heute dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung und der Steuergerechtigkeit verpflichtet ist, gilt es, auch das Verfahren derart auszugestalten, dass die Möglichkeiten fŸr den Steuerbetrug zurückgedrängt werden. Dieses Ziel wird dann nicht erreicht, wenn das Verfahrensrecht tendenziell die Ermittlung tatsächlich bestehender Steueransprüche nicht gewährleistet. In diesem Zusammenhang wurde jüngst die Leistungsfähigkeit des bestehenden Umsatzsteuer-Verfahrensrechts analysiert, um in weiterer Folge Anforderungen an ein ideales Verfahrensrecht zu formulieren.



Aufbauschwerpunkt Steuerrecht an der JKU



Tätigkeitsberichte

Tätigkeitsbericht 2004/05 -

Tätigkeitsbericht 2003/04 -

Tätigkeitsbericht 2002/03 -

Tätigkeitsbericht 2001/02 -

Tätigkeitsbericht 2000/01 -



Forschungsprojekte der Abteilungsmitarbeiter

Univ.-Prof. Dr. Markus Achatz ()

Univ.-Ass. DDr. Georg Kofler, LL.M. (New York) ()

Univ.-Ass. Mag. Peter Pichler ()

Univ.-Ass. Dr. Barbara Postl ()

Wiss. Mit. MMag. Werner Haslehner ()